Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
13. November 1996
V.
V. – flaggano_1996
Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt. normal normal Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Das Auswärtige Amt regelt die Verwendung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen im Ausland.
- Die Bundeswehr hat spezielle Regelungen zur Flaggenführung.
- Auch die Bundespolizei hat eigene Vorschriften zur Flaggenführung.
- Die Regelungen gelten für deutsche Vertretungen im Ausland.
- Es gibt Unterschiede in der Flaggenführung zwischen den verschiedenen Institutionen.